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Leseprobe CONNEXI Nephrologie Dialyse Transplantation Ausgabe 1-2020

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ORGANTRANSPLANTATION

ORGANTRANSPLANTATION Gesetzesinitiative für eine Widerspruchslösung im Bundestag gescheitert Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Luxemburg oder Österreich haben sie längst, Frankreich hat sie 2017 eingeführt. Für Deutschland hat der Deutsche Bundestag am 16. Januar 2020 eine Widerspruchslösung mit einer deutlichen Mehrheit von 379 zu 292 Stimmen abgelehnt. Damit bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Im September 2019 fand eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zu diesem Thema statt. Assoz. Prof. Dr. med. Fritz Diekmann war von den Initiatoren einer Gesetzesinitiative für eine doppelte Widerspruchslösung als Experte eingeladen. connexi hat ihn befragt. CONFERENCES Herr Doktor Diekmann, Sie leiten ein großes Zentrum für Nierentransplantation in Barcelona, wenn man die Patienten in Nachsorge betrachtet, sogar das größte in Spanien. Wie viele Nierentransplantationen machen Sie in Ihrem Zentrum? Im Jahr 2019 waren es 182 Nierentransplantationen, die in unserer Abteilung durchgeführt wurden, davon 17 Niere-Pankreas- und acht Niere- Leber-Transplantationen. Spanien hat im Jahr 2017 mit 47 Spendern pro eine Million Einwohner einen neuen weltweiten Rekord in Sachen Organspende aufgestellt. Im Vergleich dazu kam Deutschland in demselben Jahr nur auf zehn Organspenden pro eine Million Einwohner. In Spanien gilt die Widerspruchslösung. Herr Doktor Diekmann, was spricht in Ihren Augen für eine Widerspruchslösung? Wir leben in Zeiten der Organknappheit. Obwohl die gesetzliche Regelung nicht die einzige Voraussetzung für eine hohe Anzahl von postmortalen Organspenden ist, so ist doch unbestritten, dass es einen klaren Zusammenhang zwischen der geltenden Regel und der Anzahl der Organspenden gibt. Es gibt Studien, die das hinreichend belegen. Man kann das unter anderem aber auch daran erkennen, dass kein Land ohne Widerspruchsregelung im Bereich der Organspende eine Spitzenreiterposition einnimmt. Diese Erkenntnis hatte zuletzt in Großbritannien und den Niederlanden dazu 8

ORGANTRANSPLANTATION geführt, dass anders als in Deutschland die geplanten oder bereits umgesetzten Maßnahmenpakete zur Steigerung der Organspende immer auch eine Einführung der Widerspruchsregelung beinhalten. In Europa gibt es derzeit nur noch sehr wenige Länder, die auf die Widerspruchslösung verzichten. Im Verbund Eurotransplant ist Deutschland inzwischen das einzige Land. Abgesehen von dem Wunsch mehr Organspenden zu generieren. Was würde eine Widerspruchslösung in Deutschland in Ihren Augen verändern? In meiner klinischen Tätigkeit erlebe ich täglich den hohen Stellenwert der Widerspruchslösung als Teil einer „Kultur pro Organspende“. Spanien hat seit Jahren die höchsten Organspendezahlen weltweit. Dies ist neben einer gut etablierten Infrastruktur ohne Zweifel auch auf den gesellschaftlichen Konsens zurückzuführen, der nicht zuletzt von der Widerspruchslösung getragen wird. Auch Umfragen in Deutschland haben wiederholt gezeigt, dass die Transplantationsmedizin in der Bevölkerung eine breite gesellschaftliche Akzeptanz genießt. Und wenn man unmittelbar nach der Organspendebereitschaft fragt, antworten rund 80 % der Deutschen, dass sie der Organspende positiv gegenüberstehen. Auch in Deutschland stehen die Menschen demnach hinter der Organspende. Sie wollen diese Möglichkeit nutzen, wenn sie selbst betroffen sind, und sie sind in der überwiegenden Mehrheit im Falle ihres Todes auch bereit zu spenden. Dennoch machen die aktuellen Zahlen Deutschland mit der geltenden Entscheidungslösung zum Schlusslicht in Europa. Wieso glauben Sie, kommen wir mit einer Erweiterung der Zustimmungslösung, wie sie nun vom Gesetzgeber beschlossen wurde, in Deutschland allein nicht weiter? Assoz. Prof. Dr. med. Fritz Diekmann Das Grundproblem jeder Zustimmungslösung ist meines Erachtens, dass sie letzten Endes ergebnisoffen ist und nicht wirklich definiert, was wir uns als Gesellschaft eigentlich wünschen. Es liegt in gewissem Sinne in der Natur des Menschen, dass er sich ungern mit der Fragilität seiner Gesundheit und der Endlichkeit seines Lebens auseinandersetzt. Es ist auch durchaus legitim, wenn der Einzelne sich mit bestimmten Fragen nicht auseinandersetzen möchte. Dies darf aber nicht dazu führen, dass wir uns als Gesellschaft der Verantwortung entziehen, die wir insbesondere auch unseren kranken Mitmenschen schulden. Ich sehe es als problematisch an, dass in allen Zustimmungslösungen, auch in der nun beschlossenen erweiterten Zustimmungslösung, eine fehlende Entscheidung automatisch zur Nichtorganspende führt. Ein solidarische Gesellschaft definiert sich immer auch darüber, wie wir mit besonders schutzbe- CONFERENCES 9

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