CONFERENCES In einer breit angelegten Vergleichsstudie werteten Forscher insgesamt 48 wissenschaftliche Publikationen aus, welche die Sensitivität und Spezifizität von unterschiedlichen kommerziell hergestellten Point-of-Care-Antigen-Schnelltests analysierten [26]. Dabei wurde untersucht, ob die im Handel erhältlichen Antigen-Schnelltests sensitiv genug sind, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 zuverlässig zu diagnostizieren und ob sich die Testsensitivität zwischen symptomatischen und asymptomatischen Personen unterscheidet. Die Forscher wendeten ein Analyseverfahren an, welches jedoch nicht den direkten Vergleich der Ergebnisse zwischen den Testverfahren (Antigen-Schnelltests und molekulare Analyseverfahren) vorsah, sondern verglichen die realen Testergebnisse aus den jeweiligen Studien mit einer hypothetischen Kohorte aus Personen, bei denen ein Verdacht auf eine SARS- CoV-2-Infektion bestand. Für die Auswertung der Studienergebnisse ist darauf hinzuweisen, dass die Genauigkeit der Testergebnisse neben der analytischen Qualität des Tests und der Qualität der Probe auch von der Durchseuchungsrate innerhalb der untersuchten Population beeinflusst wird [27]. Unter Verwendung von Daten für die sensitivsten Antigen-Schnelltests konnten bei symptomatischen Personen positiv prädiktive Vorhersagewerte (PPVs) von 84 % bis 90 % angeführt werden. Diese Ergebnisse bedeuten, dass bei einer Prävalenzrate von 5 % sich eines von zehn beziehungsweise eines von sechs positiven Testergebnissen bei Antigen-Schnelltests als falsch-positiv erweisen würden und einer von vier beziehungsweise einer von acht positiven Infektionsfällen übersehen würden (falsch-negativ). Ist das Virus in der zu testenden Gruppe nur gering verbreitet (niedrige Prävalenz) und wird darüber hinaus noch eine ungezielten Teststrategie angewandt, besteht eine hoher Anforderung an die Sensitivität und Spezifität des zur Anwendung kommenden Tests. In der Praxis bedeutet dies, dass eine niedrige Prävalenzrate zu unsicheren positiven Testresultaten durch Antigen-Schnelltests und eine hohe Prävalenzrate zu unsicheren negativen Testresultaten führt. Folglich kann eine ungezielte Teststrategie, wie etwa das Testen von asymptomatischen Personen, zu vermehrt falsch-positiven Testergebnissen führen. Modellierten die Forscher in ihrem Analysemodell die Prävalenzrate von 5 % bei symptomatischen Personen auf 0,5 % bei asymptomatischen Personen, so erhielten sie PPV-Werte von 11 % bis 28 %, was bedeutet, dass sieben von zehn und neun von zehn positiven Testergebnissen falsch-positiv werden würden und einer von zwei und einer von drei positiven Infektionsfällen übersehen würden (falsch-negativ). Aus diesem Grund erfordert das Testen mittels Antigen-Schnelltests bei geringer Prävalenz zwingend weitere Bestätigungstests, um unnötige Quarantänemaßnahmen zu vermeiden. Das Risiko weiterer Transmissionen durch eine unwissentliche Infektion mit SARS- CoV-2 erscheint beachtlich Diagnostik von SARS-CoV-2: Serologischer Nachweis Neben PCR- und Antigen-Tests ist es möglich, auf die Anwesenheit von Antikörpern zu testen. Die vom Körper gebildeten Antikörper richten sich gegen die viralen Strukturproteine S1- und/oder S2-Domäne des Spike-Proteins beziehungsweise gegen das Nukleocapsid-Protein (NCP) von SARS- CoV-2 [28]. Antikörper gegen das NCP werden nur nach einer Infektion und nicht nach einer Impfung gebildet. Antikörper gegen Spike-Protein werden hingegen sowohl nach einer Infektion als auch nach einer Impfung gebildet. Für den indirekten Virusnachweis mittels spezifischer Antikörper gegen SARS-CoV-2 stehen unterschiedliche CE-zertifizierte kommerzielle 34
VIRUSNACHWEIS Testsysteme zur Verfügung: ELISA-basierte Verfahren, immunochromatografische Lateral-Flow- Kassettentests und Immunfluoreszenztests [28]. Dieser serologische Nachweis kann eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion bestätigen und zur Ermittlung der Seroprävalenz dienen [29]. Der zeitliche Verlauf der Seroprävalenz erlaubt eine Abschätzung der zeitlichen Entwicklung der Durchseuchung innerhalb einer untersuchten Population. In Deutschland hat die Seroprävalenz mit insgesamt 7,8 % im März dieses Jahres ihren bisherigen Höhepunkt erreicht [30]. Je nach Test können Antikörper mit den Immunklassenspezifitäten IgA, IgM und IgG oder auch Kombinationen erkannt werden (Seropositivität). Ab dem siebten Tag nach Symptombeginn treten erste spezifische IgM- oder IgA-Antikörper im Blut auf [31, 32]. Höhere Antikörpertiter sind allerdings erst nach 2–3 Wochen detektierbar. Eine Serokonversion findet demnach bei der Mehrzahl der Patienten erst in der zweiten Woche nach Symptombeginn statt [33], weshalb ein Antikörpernachweis für die Akutdiagnostik nicht empfohlen wird. Der Nachweis von IgG-Antikörpern kann jedoch verwendet werden, um die Epidemiologie der SARS-CoV-2-Infektion besser zu verstehen und um das Ausmaß der humoralen Immunität bei Patienten zu bestimmen. Ab der zweiten Woche nach Symptombeginn kann ein spezifischer Nachweis von NCP-IgG-Antikörpern außerdem bei einem negativen oder nicht durchgeführten PCR-Test einen Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 klären. Bisher ist davon auszugehen, dass nach einer erfolgten Serokonversion mit der Bildung von IgG-Antikörpern die Infektiosität beendet ist [29]. Inwieweit ein positiver SARS-CoV-2-IgG- Nachweis auch eine Immunität gegenüber dem SARS-CoV-2-Virus bedeutet und wie lange diese Immunität einen Infektionsschutz bietet, ist noch zu evaluieren. SARS-CoV-2-Virusvarianten Sogenannte besorgniserregende Virusvarianten (variants of concern, VOC) zeichnen sich durch eine Veränderung relevanter Erregereigenschaften im Vergleich zu herkömmlichen Virusvarianten aus. Dazu zählen etwa Unterschiede in der Übertragbarkeit, der Virulenz oder der Suszeptibilität gegenüber einer Immunantwort von genesenen oder geimpften Personen [34]. Mit Stand Ende Mai 2021 werden vom RKI vier SARS-CoV-2 VOC genannt, welche sich weltweit in einigen Gebieten mit großer Dynamik ausbreiten: B.1.1.7, B.1.351, P.1 und B.1.617.2 [35]. Alle vier Virusvarianten sind in Deutschland bereits bei infizierten Personen nachgewiesen worden. Die B.1.1.7-Virusvariante hat sich im September 2020 in Großbritannien ausgebreitet und zeichnet sich neben einer gesteigerten Übertragbarkeit durch eine höhere Reproduktionszahl aus, was ihre Eindämmung erschwert. Eine Sonderform dieser Virusvariante besitzt die zusätzliche Mutation E484K, die auch in den Varianten B.1.351 und P.1 auftritt, wodurch das Virus unempfindlicher gegen bereits gebildete Antikörper ist. Es wird eine geringere Wirksamkeit der derzeit erhältlichen Impfstoffe gegen diese Variante vermutet [34]. Die Variante B.1.1.7 breitet sich aktuell in Europa vermehrt aus und ist in vielen Ländern die am häufigsten detektierte Variante. Mit Stand Ende Mai 2021 wird B.1.1.7 in 90 % der untersuchten positiven Proben in Deutschland gefunden [35]. Auch für die Virusvariante B.1.351, die erstmals im Dezember 2020 in Südafrika in Erscheinung getreten ist, wird eine höhere Übertragbarkeit diskutiert. Es gibt Hinweise darauf, dass Menschen, die bereits mit der ursprünglichen SARS-CoV-2-Variante infiziert waren oder einen gegen diese Variante gerichteten Impfstoff erhalten haben, weniger gut vor einer Infektion mit B.1.351 geschützt sind [34]. Bei der P.1-Virus- CONFERENCES 35
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