FINDHIV Um eine ausreichend hohe Datenbasis für die Entwicklungen von Handlungsempfehlungen zu erreichen, sollen etwa 800 Patienten in die Studie eingeschlossen werden. Ein anspruchsvolles Ziel, das derzeit zu etwa einem Drittel erreicht ist. Eine rege Mitarbeit an dieser Studie ist erwünscht, insbesondere, da es hier nicht nur um eine deskriptive Erfassung des Problems geht, sondern durch den zu entwickelnden Score/Fragebogen um eine ganz praktische Umsetzung, die noch mehr Pa tienten eine möglichst frühe Diagnose ermöglichen soll, und allen Beteiligten im Gesundheitssystem die Chancen einer frühen Diagnose demonstriert. Mit der Veröffentlichung des Scores wird derzeit für Mitte 2021 gerechnet. Referenzen 1. The Prophet Study, PE 9/44 EACS 2017, Milan, Italy 2. Mocroft A, Lundgren JD, Sabin ML, Monforte Ad, Brockmeyer N et al. Risk Factors and Outcomes for Late Presentation for HIV-Positive Persons in Europe: Results from the Collaboration of Observational HIV Epidemiological Research Europe Study (COHERE). PLOS Medicine 10(9): e1001510. doi:10.1371/journal.pmed.1001510 (2013). 3. Zoufali A et al. HIV Medicine 2012;13:172-181 DOI:10.111/ j.1468-1293.2011.00958.x. Dr. med. Sven Schellberg für die FindHIV Study Group NOVOPRAXIS Berlin Mohrenstraße 6, 10117 Berlin Die „Late Presentation“ der HIV-Infektion ist in Deutschland a) Mit 15 % ein auch im internationalen Vergleich eher seltenes Phänomen b) Aufgrund der guten Behandelbarkeit der HIV-Infektion kein klinisch relevantes Phänomen c) Mit nahezu 50 % ebenso häufig wie im europäischen Vergleich d) Durch breit angelegte Testkampagnen, wie „Gib AIDS keine Chance“ oder „Liebesleben“ ein immer seltener auftretendes Phänomen. Die Lösung finden Sie auf Seite 74. CONFERENCES 70
THC UND CBD Neue Gesetze und Optionen – Neue und alte Probleme? Stephan Walcher, München Seit 10.03.2017 sind in Deutschland THC- und/oder CBD-haltige Präparate (Blüten oder Fertigarzneimittel) arzneimittelrechtlich zugelassen. Eine Wirksamkeit von Cannabis ist bei Erkrankungen aus nahezu allen Bereichen der Medizin beschrieben. Es gibt viele mögliche Indikationen, der Evidenzgrad ist noch gering. Die offizielle Zulassung eröffnet neue Möglichkeiten in der Behandlung, fordert aber auch die Erhebung wenigstens eines Minimaldatensatzes (BfArM) dazu. Soll die Behandlung zulasten der GKV erfolgen, ist allerdings ein Antrag zu stellen, der Indikation, wissenschaftliche Evidenz und detaillierte Beschreibung des Einzelfalles beinhaltet. „Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gilt nur, wenn 1. eine allgemein anerkannte, dem medizini schen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter CONFERENCES 71
AIDS und Hepatitis 6-2019
EDITORIAL Sehr geehrte Leserinnen u
Therapiemanagement bei HIV-Patiente
HIV-INFEKTION IN DEUTSCHLAND 2019 H
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