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Leseprobe CONNEXI Nephrologie Dialyse Transplantation Ausgabe 7-2019

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medizinisches Fachmagazin über Nephrologie, Hypertensiologie, Dialyse, Transplantation und Biomarker der kardiorenalen Achse, für Ärzte, mit retrospektiven Berichten vom Fachkongressen: ERA EDTA, Nephrologisches Seminar Heidelberg, Symposium Biomarker der kardiorenalen Achse, 2019

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Liebe Leser, während in Deutschland die Zahl der Organspender im Jahr 2017 mit nur 797 Spendern bzw. 9,8 Organspendern pro Million Einwohner auf den tiefsten Stand seit 20 Jahren gesunken war, stellte Spanien in demselben Jahr mit 46,9 Spender pro Million Einwohner einen neuen weltweiten Rekord in Sachen Organspende auf. In Spanien gilt die Widerspruchslösung. Angesichts der seit Jahren niedrigen Spenderzahlen soll auch in Deutschland die gesetzliche Grundlage für Organspenden so bald wie möglich verändert werden. Nach einer ersten allgemeinen Orientierungsdebatte Ende 2018 hatte der Bundestag am 26. Juni 2019 erstmals über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden, sowie einen Antrag der AfD- Fraktion zu beraten. Die Vorlagen verfolgen zwei unterschiedliche Ansätze [1]. Gesetzentwurf mit Zustimmungslösung (Opt-in-System) Eine Gruppe von Abgeordneten um die Grünen- Vorsitzende Annalena Baerbock strebt mit ihrem Gesetzentwurf (19/11087) eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. So soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Eine Abgabe der Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll auch in den Ausweisstellen möglich sein. Auch ist vorgesehen, dass Hausärzte Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen [1]. Gesetzentwurf mit Widerspruchslösung (Opt-out-System) Eine zweite Gruppe um den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den Gesundheitsexperten Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) strebt mit ihrem Gesetzentwurf (19/11096) eine doppelte Widerspruchslösung an. Danach gilt jeder Bürger als möglicher Organ- oder Gewebespender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen lassen können [1]. Beide Konzepte sehen umfangreiche Aufklärungsund Informationskampagnen der Bevölkerung vor, um die neuen Regeln bekannt zu machen. Derzeit scheint es noch vollkommen offen zu sein, welcher Gesetzentwurf sich im Bundestag durchsetzen wird. Während viele Abgeordnete sich wohl bereits entschieden haben, vermutet man, dass etwa 30 % der Abgeordneten noch unentschlossen sind, welchem Entwurf sie in der Abstimmung ohne Partei- und Koalitionszwang ihre Stimme geben werden. Zu der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit im September 2019 wurden auch Transplantationsmediziner aus Spanien als Sachverständige eingeladen. EDITORIAL Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/ 2019/kw39-pa-gesundheit-organspende-657270 Ich wünsche Ihnen viele neue Erkenntnisse bei der Lektüre. Berlin, September 2019 Anja Lamprecht anja.lamprecht@thepaideiagroup.com Herzlichst Anja Lamprecht Verlegerin 3

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