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Leseprobe CONNEXI Neurologie Ausgabe 3-2019

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INTERVIEW „Die

INTERVIEW „Die Notfallmedizin ist ein zunehmend akut werdendes Generalthema“ mit Professor Dr. Helmuth Steinmetz* Die 36. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Neurointensiv- und Notfallmedizin (DGNI) und der Deutschen Schlaganfallgesellschaft (DSG) fand vom 17. bis 19.1.2018 im Berliner Hotel Maritim statt und wurde auch in diesem Jahr traditionell als Arbeitstagung Neurointensivmedizin (ANIM) ausgerichtet. Thematische Schwerpunkte waren u.a. die Prä- und Posthospitalisierungsphase der Schlaganfallbehandlung, die Subarachnoidalblutung und die Neuroinfektiologie. Vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen, insbesondere in der Notfallmedizin, wurden in mehreren Veranstaltungen auch gesundheitspolitische Themen aufgegriffen und diskutiert. Worum es dabei genau geht, erklärte Kongresspräsident Prof. Dr. Helmuth Steinmetz, Frankfurt/M. im Interview. CONFERENCES Herr Professor Steinmetz, der Kongress ist in vollem Gange, entspricht der bisherige Verlauf Ihren Erwartungen als Kongresspräsident, sind Sie zufrieden mit der Location und der Organisation? Steinmetz: Es entspricht alles voll und ganz meinen Erwartungen, sowohl was die Teilnehmerzahl angeht, die heute, am zweiten Tag schon bei 1.200 plus liegt, als auch, was den außerordentlich angenehmen Kongressort betrifft. Die Programmkommission hat aus den zahlreichen eingereichten Bewerbungen ein anspruchsvolles Programm zusammengestellt, das alle in der Neurointensivmedizin tätigen Berufsgruppen adressiert und zum intensiven kreativen Gedankenaustausch anregt. Bestes Beispiel für den interdisziplinären Charakter des Kongresses ist die Subarachnoidalblutung, ein interaktives Krankheitsbild, weil die Neurochirurgen, Neuroradiologen und Neurologen gemeinsam behandeln. Die ANIM ist der einzige Kongress, wo sich Neurologen und Neurochirurgen über gemeinsame Probleme unterhalten. Das gibt es ansonsten leider kaum noch, deshalb bin ich sehr froh darüber, dass die SAB hier Schwerpunktthema ist. Bezüglich der Organisation habe ich mit Conventus Congressmanagement & Marketing sehr angenehme Erfahrungen gemacht. Dem Veranstalter ist ein Gutteil des erfolgreichen Kongressverlaufes zu verdanken. Welche wissenschaftlichen Highlights würden Sie hervorheben? Steinmetz: Die Erfolgsstory der letzten Jahre in der neuromedizinischen Notfallversorgung ist die Schlaganfallbehandlung. Sie hat sich, insbesondere durch die neuen technischen Verfahren der katheterbasierten Thrombektomie, seit 2015 in einer Weise revolutioniert, wie wir das lange Zeit nicht geglaubt haben. Das war auch hier wieder großes Thema, inklusive der Veränderungen, die das für die Prähospitalphase mit sich bringt. Dies auch deshalb, weil das traditionelle Zeitfenster nicht mehr gilt, es liegt vielmehr individuell verschieden bei mittlerweile bis zu 24 Stunden. Zwar kommen, je länger es dauert, immer weniger Pa tienten für eine solche Behandlung infrage, aber wir haben gleichzeitig immer besser gewordene (bildgebende) Auswahlinstrumente, die bis zu 24 h noch kausale Therapie ermöglichen. Das zu erleben ist für einen Neurologen ein echtes Highlight, fast schon ein Wunder. Was ist Ihre Meinung zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Transportzeit beim Schlaganfall? Steinmetz: Dieses BSG-Urteil vom 19.6.2018 zu den halbstündigen Transportzeiten betrifft die Schlaganfallversorgung besonders empfindlich. Die Transportzeitdefinition des BSG ist aus meiner Sicht abzulehnen, sowohl das Gerichtsurteil als auch die OPS-Texte, die die 30 Minuten vorgeben. Es macht ja nur Sinn, etwas als Qualitätskriterium vorzugeben, was der Leistende auch selbst steuern kann. Und die *Professor Dr. Steinmetz ist Direktor der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Frankfurt, Zentrum der Neurologie und Neurochirurgie 6

INTERVIEW Professor Dr. Helmuth Steinmetz helmuth.steinmetz@kgu.de Verlegungsdauer in ein anderes Haus gehört nicht mehr zu dem, was ein Verlegender steuern kann. Sie ist eher durch seine Geografie, durch die Tageszeit, ob ein Hubschrauber zur Verfügung steht etc. bedingt und nicht durch seine eigene Qualität. Deshalb bin ich absolut gegen ein Zeitkriterium. Dieses höchstinstanzliche Urteil ist zwar gültig, aber momentan gehen unsere Hoffnungen dahin, dass die Krankenkassen als für die Versorgungsqualität ebenso Verantwortliche nicht auf der Umsetzung bestehen. Das Verlegungszeitkriterium als Maß der Vergütung ist kein geeignetes Instrument, weil es die Versorgung in der Fläche verschlechtern wird. Bei allen großen zu verzeichnenden Fortschritten in der akuten Schlaganfallversorgung konstatieren Sie „Es gibt auch neue Fragen“. Welche sind das, und wurden im Rahmen des Kongresses Antworten gefunden? Steinmetz: Die wirklich neuen großen Fragen beziehen sich auf die Notfallversorgung − ein seit einigen Jahren bestehendes, aber zunehmend akut werdendes Generalthema in der Medizin, das auch die Neuromedizin betrifft. Es ist ein Hauptthema dieses Kongresses, das u. a. auch das Präsidentensymposium prägte. Hier haben wir einige interessante Beiträge gehört, die die aktuellen politischen Entwicklungen reflektierten. Es passt sehr gut, dass wir hier in Berlin, wo ja die Gesundheitspolitik zum wesentlichen Teil gemacht wird, das Thema „Zukünftige Weiterentwicklung der Notfallmedizin“ besprechen. Die in den letzten Jahren steigende Zahl von Patienten in Notaufnahmen, vor allem nachts und an den Wochenenden, ist ein zunehmendes Ärgernis für Ärzte wie Patienten. Es sind zu einem Gutteil Selbstvorsteller, die noch nicht einmal behaupten, dass es sich bei ihnen um einen Notfall handele, aber darauf verweisen, dass sie sich nicht anders zu helfen wissen, weil sie keine Termine bekommen, keine niedergelassenen Fachärzte verfügbar sind usw. Wie dieses ganze System in Zukunft besser aufzustellen ist, wurde in diesem Symposium diskutiert. Meines Erachtens, und das war auch die Meinung aller Beteiligten, hat dort Prof. Ferdinand Gerlach, der Vorsitzende des Sachverständigenrates, der die Bundesregierung direkt berät, ein hervorragendes Konzept vorgestellt. Sicher kann daran hier und da jetzt Kritik geübt werden, aber es wird, davon bin ich überzeugt, in der Lage sein, die Situation für die Zukunft deutlich zu verbessern. Was beinhaltet dieses Konzept und sehen Sie realistische Chancen, dass es in naher Zukunft umgesetzt werden kann? Steinmetz: Das Grundprinzip wird sein, dass nicht mehr alle „Leistungserbringer“ die Notfälle behandeln sollen, sondern nur noch bestimmte Einrichtungen, die hierfür formulierte Kriterien erfüllen und die dafür gesondert finanziert werden sollen, um die Vorhaltung dieses Services, der ja zunächst mal nicht „profitabel“ ist, zu ermöglichen. Das Konzept besteht darin, dass man nicht mehr drei verschiedene Zugänge ins Medizinsystem hat, sondern nur noch einen. Es erscheint mir sehr schlüssig, dass nicht mehr Rettungsdienst oder kassenärztliche Ambulanz oder Zentrale Notaufnahme eines Klinikums Anlaufstelle für die Notfälle sind, sondern, dass der Fluss kanalisiert CONFERENCES 7

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