NEWS Deutscher Förderpreis für Schmerzforschung und Schmerztherapie ausgeschrieben Als Versorgergesellschaft verleiht die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) seit 1986 zusammen mit der Deutschen Schmerzliga e.V. (DSL) jährlich den Deutschen Schmerzpreis – Deutscher Förderpreis für Schmerzforschung und Schmerztherapie. Mit ihm werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich durch wissenschaftliche Arbeiten über Diagnostik und Therapie akuter und chronischer Schmerzzustände verdient gemacht oder die durch ihre Arbeit oder ihr öffentliches Wirken entscheidend zum Verständnis des Problemkreises Schmerz und den davon betroffenen Patienten beigetragen haben. Der Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro wird im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages in Frankfurt/Main verliehen und im Jahr 2019 gemeinsam von der DGS, der größten deutschen Gesellschaft praktisch tätiger Schmerztherapeuten, und der DSL, der bundesweit größten Selbsthilfeorganisation chronisch schmerzkranker Menschen und ihrer Angehörigen, erstmals ohne kommerzielle Unterstützung der pharmazeutischen Industrie gestiftet. Nominierungen und Bewerbungen müssen bis spätestens 30.11.2018 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Wahl erfolgt durch eine unabhängige Jury und den wissenschaftlichen Beirat. ist die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) e.V., der Preis wird gemeinsam mit der Deutschen Schmerzliga (DSL) e.V. verliehen. Der Preis wurde von dem Limburger Pharmaunternehmen Mundipharma gestiftet. „Wir freuen uns sehr, den Menschen, Arzt und persönlichen Freund zu ehren, der in den letzten 30 Jahren die Schmerzmedizin in Deutschland und über die Grenzen hinaus entscheidend geprägt hat“, sagte Dr. med. Johannes Horlemann, DGS-Präsident, in seiner Laudatio. Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, von 1997 bis 2018 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V., trug und trägt durch sein herausragendes Engagement entscheidend dazu bei, dass sich die Schmerzmedizin als Fachdisziplin in Deutschland zunehmend als Versorgungsstruktur etablieren konnte. Sein persönlicher ehrenamtlicher Einsatz hat die Schmerzmedizin in Deutschland entscheidend geprägt und vorangebracht. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. CONFERENCES News Deutscher Schmerzpreis 2018 Für sein herausragendes Engagement für die Sache der Schmerzmedizin ist Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe mit dem Deutschen Schmerzpreis – Deutscher Förderpreis für Schmerzforschung und Schmerztherapie ausgezeichnet worden. Der Preis wurde am im Rahmen des Deutschen Schmerz- und Palliativtages im März 2018 in Frankfurt am Main überreicht. Wissenschaftlicher Träger des Preises 44
NEWS Analgetika-Warnhinweis-Verordnung am 1. Juli 2018 in Kraft getreten Frei verkäufliche Analgetika tragen zukünftig einen deutlich sichtbaren Warnhinweis. Die Verordnung (AnalgetikaWarnHV) erfasst rezeptfreie Schmerzmittel, die zur Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen oder von Fieber eingesetzt werden und beispielsweise die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac oder Acetylsalicylsäure (Aspirin) enthalten. Der verpflichtende Warnhinweis soll Verbraucher davon abhalten, die Medikamente über die empfohlene Höchstdauer hinaus einzunehmen. Umfragen zeigen einen deutlichen Missbrauch Nichtverschreibungspflichtige Schmerzmittel, sogenannte OTC-Produkte (over-the-counter) werden in Deutschland sehr häufig und oft zu lange eingenommen. Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wurden im Jahr 2017 insgesamt 91 Millionen Packungen OTC-Analgetika verkauft. Bei einer längerfristigen Anwendung oder Überdosierung kann es zu schweren Nebenwirkungen wie Entzündungen der Magen-Darm-Schleimhaut oder Nierenschäden kommen. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. begrüßt diesen Vorstoß. „Damit werden die Verbraucher in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen Rat von über vier Tagen abgehalten“, sagt Professor Dr. med. Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. Die Bedeutung der neuen Verordnung wird angesichts des derzeitigen Verbraucherverhaltens deutlich. Fast die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung nimmt innerhalb von vier Wochen mindestens einmal OTC-Analgetika ein. 22 % der OTC-Anwender verwendet diese Mittel länger als vier Tage. Viele von ihnen – ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer– lesen die Anwendungsempfehlungen nicht. Schätzungen zufolge wenden 1–3 % der Allgemeinbevölkerung täglich Schmerzmittel an. Für Thomas Isenberg, Geschäftsführer der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V., sind das alarmierende Zahlen: „Der Missbrauch von nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln ist damit sogar häufiger als derjenige von Beruhigungsmitteln. Der aus unserer Sicht längst überfällige Analgetika-Warnhinweis ist ein wichtiger Schritt für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland.“ Übergangsfrist von zwei Jahren Spätestens nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren müssen Fertigarzneimittelprodukte folgenden Hinweis tragen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“. Bei in Apotheken hergestellten Medikamenten, sogenannten Rezeptur- oder Defekturarzneimittel, ist eine Frist von zwölf Monaten vorgesehen. Dann lesen Pa tienten: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!“ Quelle: Deutsche Schmerzgesellschaft e. V., AOK CONFERENCES News 45
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